Folgen der neu berechneten Bodenabsenkung

Basierend auf den "Berechnungen" (?) vom Januar 2012

Die aufgrund der neuen Berechnung entstehenden Isokatabasen, die Senkungslinien mit gleicher tektonischer Senkung haben sich im Vergleich zu den vorherigen Angaben mehr nach Nordosten verschoben.

Die äußere Linie steht für 20 cm Absenkung, die innere für 2,0 m, der Senkungsmittelpunkt liegt auf 2,3 m Absenkungungsmaximum.

Im Gegensatz zu allen bisherigen Aussagen werden die Häuser in Horsten zwischen 0,5 bis 1m absinken, die in Etzel zwischen 1 bis 1,5 m.



neue Isokatabasen

IVG besteht auf Gebietserweiterung für die restlichen 45 Kavernen

Der ursprünglich am 06.10.1988 erstmals genehmigte Rahmenbetriebsplan (RBP) zur Errichtung von Untergrundspeichern im Kavernenfeld Etzel wurde fortlaufend geändert und neu beantragt z. B. am 28.02.1991, am 16.12.1991, am 03.12.2001 und zuletzt am 12.01.2007.

Die Änderungen des in 2007 genehmigten RBP bezogen sich auf eine Aufstockung der Anzahl der Kavernen sowohl im Gebiet nördlich als auch südlich der B436.

Man (die IVG und das LBEG) betrachtete es als realisierbar, dass im bisher genehmigten Antragsgebiet sowohl nördlich als auch südlich der B436 jeweils 72 Kavernenstandorte möglich sind.

Im 2007 genehmigten RBP steht zu lesen, dass

"die Entwicklungsplanungen der IVG, den Kavernenstandort Etzel auf ca. 32 Planungsstandorte Süd und ca. 72 Standorte Nord zu erweitern, nach Aussage des Landkreis Wittmund im Einklang mit dem gültigen Raumordnungsbeschluss steht, so dass kein ergänzendes Raumordnungsverfahren durchzuführen ist. Auf Nachfrage hat Herr Landrat Schultz am 27.06.2006 gegenüber IVG ausgeführt, dass die von IVG vorgesehene Nutzung den entsprechenden Festlegungen des Raumordnungsverfahren entspricht und vom Landkreis befürwortet wird."

 

Beim Vorstellungsgespräch (Scoping Termin) des zu beantragenden „obligatorischen“ RBP im Sommer 2010 behauptete die IVG, die restlichen 45 Kavernen könnten aus geologischen Gründen im bisherigen Antragsgebiet nicht errichtet werden.

Nachfragen der BI beim LBEG ergaben, dass man

  • die Eignung bzw. Nichteignung von potentiellen Kavernenstandorten nur durch entsprechende Erprobungsbohrungen feststellen kann,
  • die IVG keine entsprechende Erprobungsbohrungen beantragt hat und somit
  • das LBEG keine Erprobungsbohrungen genehmigt hat.

Die Aussage der IVG, die restlichen 45 Kavernen können aus geologischen Gründen im bisherigen Antragsgebiet nicht errichtet werden steht somit im luftleeren Raum.

Aus dem der BI zur Verfügung stehenden Kartenmaterial wird ersichtlich, dass das Erweiterungsgebiet so groß ist, dass neben den angeblich nur noch zu errichtenden 45 Kavernen („Ich verspreche Ihnen, nach 144 Kavernen ist Schluss“ sagte Herr Wohlers mehrfach öffentlich) gut und gerne

weitere 95 Kavernen

errichtet werden könnten!!!

 

Die nachfolgende Darstellung soll als Beweis dienen, dass innerhalb der 1200m „Teufelinie“ insgesamt gut und gerne 240 potentielle Kavernenstandorte zu finden sind. Aufgrund der Datendichte ist diese Darstellung jedoch leider sehr unübersichtlich.

Wollen Sie sich ein eigenes Kavernenfeld Etzel basteln?

Treten sie mit uns in Kontakt oder senden Sie uns eine e-mail. Wir stellen Ihnen dann die in google earth unter „Meine Orte“ einzubindenden Darstellungen als „downloadbaren .kmz – File nebst Bedienungsanleitung zur Verfügung. Dort finden sie u.a.

  • neue und alte Isokatabasen-Linien, da können Sie feststellen, um welchen Betrag ihr Anwesen „auf Tiefe gehen“ wird.
  • die Nummern und Standorte aller geplanten Kavernen
  • die Verteilerplätze und schräggebohrten Kavernen im Nordfeld
  • die Sicherheitsabstände (ungef. 280 m zwischen den Kavernenpositionen)
  • das Erweiterungsgebiet (gelbes Feld),
  • zusätzlich mögliche 95 Kavernen
  • die Wasserschutzgebiete I und II,
  • die 8 Brunnen der GEW Wilhelmshaven,
  • Das Vernässungsgebiet,
  • Den entstehenden 5 km2 großen See, in welchem, wenn man ihn entstehen lassen würde, bereits in den 2030er Jahren über 50 Kavernen „untergehen“ würden,
  • u. v. m.


Der Absenkungstrichter im Kavernenfeld Etzel

Basierend auf den "Berechnungen" (?) vom Januar 2011

Die nachfolgende Karte zeigt das Kavernenfeld-Etzel. Die eingezeichneten weißen Linien sind die sog. Isokatabasen, das sind Linien mit gleicher tektonischer Senkung.

Wie bereits unter "Bodenabsenkungen" beschrieben spiegelt diese Darstellung lediglich die Gegebenheiten im Jahr 2044 wider. Bis zum Ender der Kavernenkonvergenz werden die Absenkungstiefen ein Mehrfaches betragen.

Das Kavernenfeld Etzel in google-earth

Wollen Sie in google-earth das Kavernengelände erkundigen?

Dann treten Sie mit uns in Kontakt oder senden Sie uns eine e-mail. Wir stellen Ihnen gerne die in google earth unter "Meine Orte" einzubindenden Darstellungen im Etzeler Kavernenfeld nebst Bedienungsanleitung zur verfügung.

Links zu verwandten Themen, anderen BI´s und Sponsoren:

Wir bedanken uns für großzügige Unterstützung bei:

Vergleichbar groß wie der Etzeler Salzstock ist der Salzstock Jemgum bei Leer.

Dort bestehen ca. 40 Kavernen

Die Bürgerinteressen im Rheiderland vetritt u. a. nun auch die neu gegründete BI:

http://www.rheiderland-up-stee.de/

Wenn Sie Interesse haben am großen Monopoly-Spiel der Energieriesen, dann besuchen Sie die Seiten von OPAL-so nicht! unter folgendem Link:

http://opalsonicht.de/erdgas-monopoly-teil-eins/

Am südwestlichen Rand von Hannover, in Empelde, gibt es ein Bürgerforum, welches sich mit der dortigen Kavernenproblematik befasst:

www.buergerforum-gaskavernen.de

Fragwürdige Entscheidungen des LBEG

Das LBEG und die unkonventionelle Gasförderung

Die Konsequenzen aus der Doppelrolle des LBEG als moderner Dienstleister und Berater der Industrie einerseits und bergaufsichtspflichtige Behörde andererseits, werden in nachfolgenden Bericht deutlich.

Minister Bode weist jedoch jegliche Verantwortung von sich.

Klicken Sie auf nachfolgenden Link:

http://www.umweltruf.de/ticker/news3.php3?nummer=1541

EXXON:US-Konzern vergiftet Grundwasser bei Erdgasbohrungen

LBEG "vertuscht" 3 Jahre lang Grundwasserverunreinigungen mit krebserregendem Benzol und Quecksilber.

Sehen Sie dazu den Bericht von Panorama vom 03.03.2011 unter dem nachstehenden Link:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/panorama1003.html

Kiesabbau im Naturschutzgebiet Nordsee

LBEG genehmigt Kiesabbau im Naturschutzgebiet "Nordsee".

Sehen Sie dazu den Bericht von Report Mainz vom 19.11.2007.

Klicken sie bitte auf nachstehenden Link.

Wer andern eine Grube gräbt

Hier sehen Sie einen Film zu einem (fast) unbekannten Gesetz mit weitreichender Wirkung. Teile der Reichsgesetzgebung (in den 30ern und 40ern als "Kriegsertüchtigungsgesetz" gestaltet) sind bis heute Bestandteil des Bergrechts. Welche Folgen das für die betroffenen Menschen in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands hat, schildert der Film von Holger Lauinger und Daniel Kunle. Er wurde 2008 im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion produziert.

http://www.youtube.com/watch?v=BSwo5MpwH44

 

Fühlen Sie sich durch Lärm-, Licht- Schadstoffemissionen aus dem Etzeler Kavernengelände belästigt, dann rufen Sie bitte die Außenstelle des LBEG in Meppen unter der Nummer

05931-93560

 

an.

Nennen Sie Ihren Namen und Adresse uns schildern Sie möglichst genau den Grund Ihrer Beschwerde.

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Bei gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigungen empfiehlt es sich, die Einsatzleitstelle in Wittmund unter der

112

anzurufen, da der Einsatz entsprechender Messgeräte von dieser Leitstelle aus koordiniert wird.

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