Präsentation Dr. Krupp vom 17.06.2016

Kavernen lassen sich nicht dauerhaft sicher verwahren

Krupp_Kavernen_2016.pdf
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Langzeitsicherheit von stillgelegten Salzkavernen

Kurzgutachten zu der Langzeitsicherheit von Solungskavernen
Mit Flüssigkeit gefüllte, druckdicht verschlossene Salzkavernen sind "Zeitbomben".
Langzeitsicherheit von stillgelegten Sal[...]
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Aufgrund der Änderung der Bundesberggesetzes (BBergG) im September 2010 war die IVG vom LBEG beauftragt worden, für die Beantragung der noch nicht genehmigten (restlichen 45 von insgesamt 144) Kavernen einen „obligatorischen“ Rahmenbetriebsplan vorzulegen und in diesem Zusammenhang eine Bodenabsenkungsprognose für alle 144 Kavernen zu präsentieren.

Da zu diesem Zeitpunkt die Arbeitskreissitzungen zur Erstellung des Leitbildes „Kulturlandschaft Etzel“ bereits im Gange waren, musste für diesen Prozess so schnell wie möglich eine neue Absenkungsprognose erstellt werden.

Obwohl noch nicht bekannt ist, an welchen Lokationen diese 45 Kavernen errichtet werden sollen, berechnete die BGR neue Isokatabasen (Linien gleicher Absenkung) und kam auf eine max. Absenkungstiefe von

2,30 m bis zum Jahr 2060

Die 144 Kavernen sollen ab 2053 in die Endverwahrung gehen und in 2060 soll dann die letzte Kaverne mit Sole gefüllt und druckdicht verschlossen sein. In der Zeit der „Endverwahrung“ sollen dann im Verlauf der kommenden Jahrhunderte noch mal 20 cm zusätzliche Absenkungen erfolgen.



Die Absenkungsprognose der BGR im Januar 2012

Die IVG behauptet nach wie vor, dass die von ihr gewählte Art der Endverwahrung sicherstellt, dass

  • durch den im Kavernen-Inneren entstehenden Gegendruck die KONVERGENZ, das Kriechverhalten des Salzes, zum Stillstand kommt, weitere Bodenabsenkungen somit vermieden werden.
  • die Kavernen für ewige Zeiten druckdicht verschlossen bleiben, Folgeschäden durch entstehende Undichtigkeiten im Dachbereich der Kavernen völlig ausgeschlossen sind.

Diese These ist jedoch bis heute wissenschaftlich nicht bewiesen und beruht im Wesentlichen auf Modellrechnungen und Laborversuchen mit Mini-Kavernen.

In den Jahren 1990 bis 1993 hat die IVG „Druckaufbau-Versuche“ als sog. In situ- Teste mit der Kaverne K102 durchgeführt und dabei festgestellt, dass die im Labor gesammelten Erfahrungen und die Ergebnisse aus den Modellrechnungen auf reale Kavernen nicht übertragbar sind!

Die wirklich erzielten Ergebnisse, besser gesagt, die wirklich eingetretenen Ereignisse werden bis heute geheim gehalten. Die Anhörung des von der BI vorgeschlagenen Geologen Dr. Ralf Krupp, der behauptet, dass die Langzeitsicherheit von stillgelegten Salzkavernen ein ungelöstes Problem darstellen, wird von der IVG und von der Regierungsvertretung in Oldenburg strikt abgelehnt.

 

Dieses intolerante, intransparente und ignorante Verhalten von der IVG, der Regierungsvertretung und der genehmigenden Behörden wird die BI nach wie vor anprangern und sich dafür einsetzen, bis allgemein anerkannt wird, dass

 

  • mit Sole gefüllte, druckdicht verschlossenen Salzkavernen ein Langzeitsicherheitsrisiko für Mensch und Natur darstellen,
  • die Konvergenz, das Kriechverhalten des Salzes weitergeht, bis der unterirdische Hohlraum wieder komplett geschlossen ist,
  • ohne ein wissenschaftlich nachweisbares, verlässliches Konzept zur Endverwahrung von Salzkavernen, die Errichtung von Untergrundspeichern in Salzstöcken nicht genehmigungsfähig ist,
  • für alle laufenden Aktivitäten im Zusammenhang mit der Errichtung von Kavernen und der zum Betrieb erforderlichen obertägigen Anlagen ein sofortiger Baustopp unabdingbar ist.

Neues Kartenmaterial, basierend auf dieser Absenkungsprognose finden Sie auf der Seite Kartenmaterial



Die Absenkungsprognose der BGR im Januar 2011

Am 20.01.2011 hat die IVG die in ihrem Auftrag von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) erstellte Prognose für Bodenabsenkung im Kavernenfeld Etzel vorgestellt.

Gem. dieser Prognose soll es bis zum Jahr 2044 bei einem Bestand von 70 Kavernen bis zu einer Absenkung von 147 cm kommen.

Der tiefste Punkt des Absenkungstrichters liegt unmittelbar nördlich der B436 (siehe Karte).

Beide Ortschaften, Etzel und Horsten liegen mit ihren Ortskernen innerhalb des Absenkungstrichters.

Absenkungen in Etzel können bis 2044 zwischen 50 und 90 cm betragen.

Absenkungen am nordwestlichen Rand von Horsten können bis 2044 zwischen 10 und 20 cm betragen.

Aber die Absenkungen werden in 2044 nicht schlagartig beendet sein!!

Bedingt durch das Kriechverhalten des Salzstocks geht die Konvergenz (der Hohlraumverlust in der Kaverne) weiter, bis die Kaverne wieder "zugewachsen" ist.

FAZIT:

Bei 144 Kavernen und der Gesamtlaufzeit (gem. IVG-Angabe) von 100 Jahren wird die Absenkung im Kavernenfeld und in den Ortschaften Etzel und Horsten mehrere Meter betragen.

Auf der Seite "Kartenmaterial" finden Sie eine bildliche Darstellung dieses Absenkungstrichters, wie er in 2044 aussehen wird

Auch die Kirche St. Martinus in Etzel ist von den Absenkungen betroffen

St. Martinus zu Etzel liegt nur 1km vom Zentrum des Absenkungstrichters entfernt. Welche Konsequenzen sich für dieses historische Denkmal aus dem 12. Jahrhundert entwickeln werden lesen Sie bitte im nachfolgenden Bericht.

Auswirkungen der Absenkung.doc
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Links zu verwandten Themen, anderen BI´s und Sponsoren:

Wir bedanken uns für großzügige Unterstützung bei:

Vergleichbar groß wie der Etzeler Salzstock ist der Salzstock Jemgum bei Leer.

Dort bestehen ca. 40 Kavernen

Die Bürgerinteressen im Rheiderland vetritt u. a. nun auch die neu gegründete BI:

http://www.rheiderland-up-stee.de/

Wenn Sie Interesse haben am großen Monopoly-Spiel der Energieriesen, dann besuchen Sie die Seiten von OPAL-so nicht! unter folgendem Link:

http://opalsonicht.de/erdgas-monopoly-teil-eins/

Am südwestlichen Rand von Hannover, in Empelde, gibt es ein Bürgerforum, welches sich mit der dortigen Kavernenproblematik befasst:

www.buergerforum-gaskavernen.de

Fragwürdige Entscheidungen des LBEG

Das LBEG und die unkonventionelle Gasförderung

Die Konsequenzen aus der Doppelrolle des LBEG als moderner Dienstleister und Berater der Industrie einerseits und bergaufsichtspflichtige Behörde andererseits, werden in nachfolgenden Bericht deutlich.

Minister Bode weist jedoch jegliche Verantwortung von sich.

Klicken Sie auf nachfolgenden Link:

http://www.umweltruf.de/ticker/news3.php3?nummer=1541

EXXON:US-Konzern vergiftet Grundwasser bei Erdgasbohrungen

LBEG "vertuscht" 3 Jahre lang Grundwasserverunreinigungen mit krebserregendem Benzol und Quecksilber.

Sehen Sie dazu den Bericht von Panorama vom 03.03.2011 unter dem nachstehenden Link:

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/panorama1003.html

Kiesabbau im Naturschutzgebiet Nordsee

LBEG genehmigt Kiesabbau im Naturschutzgebiet "Nordsee".

Sehen Sie dazu den Bericht von Report Mainz vom 19.11.2007.

Klicken sie bitte auf nachstehenden Link.

Wer andern eine Grube gräbt

Hier sehen Sie einen Film zu einem (fast) unbekannten Gesetz mit weitreichender Wirkung. Teile der Reichsgesetzgebung (in den 30ern und 40ern als "Kriegsertüchtigungsgesetz" gestaltet) sind bis heute Bestandteil des Bergrechts. Welche Folgen das für die betroffenen Menschen in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands hat, schildert der Film von Holger Lauinger und Daniel Kunle. Er wurde 2008 im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion produziert.

http://www.youtube.com/watch?v=BSwo5MpwH44

 

Fühlen Sie sich durch Lärm-, Licht- Schadstoffemissionen aus dem Etzeler Kavernengelände belästigt, dann rufen Sie bitte die Außenstelle des LBEG in Meppen unter der Nummer

05931-93560

 

an.

Nennen Sie Ihren Namen und Adresse uns schildern Sie möglichst genau den Grund Ihrer Beschwerde.

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Bei gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigungen empfiehlt es sich, die Einsatzleitstelle in Wittmund unter der

112

anzurufen, da der Einsatz entsprechender Messgeräte von dieser Leitstelle aus koordiniert wird.

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