Kavernen lassen sich nicht dauerhaft sicher verwahren
Aufgrund der Änderung der Bundesberggesetzes (BBergG) im September 2010 war die IVG vom LBEG beauftragt worden, für die Beantragung der noch nicht genehmigten (restlichen 45 von insgesamt 144) Kavernen einen „obligatorischen“ Rahmenbetriebsplan vorzulegen und in diesem Zusammenhang eine Bodenabsenkungsprognose für alle 144 Kavernen zu präsentieren.
Da zu diesem Zeitpunkt die Arbeitskreissitzungen zur Erstellung des Leitbildes „Kulturlandschaft Etzel“ bereits im Gange waren, musste für diesen Prozess so schnell wie möglich eine neue Absenkungsprognose erstellt werden.
Obwohl noch nicht bekannt ist, an welchen Lokationen diese 45 Kavernen errichtet werden sollen, berechnete die BGR neue Isokatabasen (Linien gleicher Absenkung) und kam auf eine max. Absenkungstiefe von
2,30 m bis zum Jahr 2060
Die 144 Kavernen sollen ab 2053 in die Endverwahrung gehen und in 2060 soll dann die letzte Kaverne mit Sole gefüllt und druckdicht verschlossen sein. In der Zeit der „Endverwahrung“ sollen dann im Verlauf der kommenden Jahrhunderte noch mal 20 cm zusätzliche Absenkungen erfolgen.
Die IVG behauptet nach wie vor, dass die von ihr gewählte Art der Endverwahrung sicherstellt, dass
Diese These ist jedoch bis heute wissenschaftlich nicht bewiesen und beruht im Wesentlichen auf Modellrechnungen und Laborversuchen mit Mini-Kavernen.
In den Jahren 1990 bis 1993 hat die IVG „Druckaufbau-Versuche“ als sog. In situ- Teste mit der Kaverne K102 durchgeführt und dabei festgestellt, dass die im Labor gesammelten Erfahrungen und die Ergebnisse aus den Modellrechnungen auf reale Kavernen nicht übertragbar sind!
Die wirklich erzielten Ergebnisse, besser gesagt, die wirklich eingetretenen Ereignisse werden bis heute geheim gehalten. Die Anhörung des von der BI vorgeschlagenen Geologen Dr. Ralf Krupp, der behauptet, dass die Langzeitsicherheit von stillgelegten Salzkavernen ein ungelöstes Problem darstellen, wird von der IVG und von der Regierungsvertretung in Oldenburg strikt abgelehnt.
Dieses intolerante, intransparente und ignorante Verhalten von der IVG, der Regierungsvertretung und der genehmigenden Behörden wird die BI nach wie vor anprangern und sich dafür einsetzen, bis allgemein anerkannt wird, dass
Neues Kartenmaterial, basierend auf dieser Absenkungsprognose finden Sie auf der Seite Kartenmaterial
Am 20.01.2011 hat die IVG die in ihrem Auftrag von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) erstellte Prognose für Bodenabsenkung im Kavernenfeld Etzel vorgestellt.
Gem. dieser Prognose soll es bis zum Jahr 2044 bei einem Bestand von 70 Kavernen bis zu einer Absenkung von 147 cm kommen.
Der tiefste Punkt des Absenkungstrichters liegt unmittelbar nördlich der B436 (siehe Karte).
Beide Ortschaften, Etzel und Horsten liegen mit ihren Ortskernen innerhalb des Absenkungstrichters.
Absenkungen in Etzel können bis 2044 zwischen 50 und 90 cm betragen.
Absenkungen am nordwestlichen Rand von Horsten können bis 2044 zwischen 10 und 20 cm betragen.
Aber die Absenkungen werden in 2044 nicht schlagartig beendet sein!!
Bedingt durch das Kriechverhalten des Salzstocks geht die Konvergenz (der Hohlraumverlust in der Kaverne) weiter, bis die Kaverne wieder "zugewachsen" ist.
FAZIT:
Bei 144 Kavernen und der Gesamtlaufzeit (gem. IVG-Angabe) von 100 Jahren wird die Absenkung im Kavernenfeld und in den Ortschaften Etzel und Horsten mehrere Meter betragen.
Auf der Seite "Kartenmaterial" finden Sie eine bildliche Darstellung dieses Absenkungstrichters, wie er in 2044 aussehen wird
St. Martinus zu Etzel liegt nur 1km vom Zentrum des Absenkungstrichters entfernt. Welche Konsequenzen sich für dieses historische Denkmal aus dem 12. Jahrhundert entwickeln werden lesen Sie bitte im nachfolgenden Bericht.